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AG Konstanz, 11.09.2007 - UR II 81/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Beratungshilfe: Verpflichtung zur Vorlage von Unterlagen; Möglichkeit und Zumutbarkeit der Inanspruchnahme anderer Hilfsmöglichkeiten
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Angabe von über die im Vordruck zur Beantragung von Beratungshilfe aufgeführten hinausgehenden Angaben bei Anordnung des Gerichts; Anspruch auf Bewilligung von Beratungshilfe im Falle des Bestehens von anderen Möglichkeiten der kostenlosen Beratung
Wird zitiert von ... (2)
- AG Berlin-Lichtenberg, 06.04.2010 - 170a II 1192/10 In diesem Fall bestünde kein Anspruch auf Auszahlung der Vergütung gegen die Kosteneinziehungsstelle der Justiz (AG Konstanz, Beschluss vom 11.98.2007, Az. UR II 81/07), da der Erstattungsanspruch gegenüber dem JobCenter vorrangig wäre.
- AG Berlin-Hohenschönhausen, 14.05.2008 - 70 II RB 1183/08 Denn Beratungshilfe ist nur dort zu gewähren, wo juristischer Rat in Form von anwaltlicher Beratung unumgänglich ist ( AG Hannover, Beschluss vom 11.07.2005 - 811 II 551/05 - NdsRpfl 2005, 345; AG Konstanz, Beschlüsse vom 14.08.2006 - UR II 172/06 - und 11.09.2007 - UR II 81/07 - AG Zeven, Beschluss vom 16.02.2007 - 6 II 18/07 -Rpfleger 2007, 403).